Im Kasko Fall bezahlt die eigene Versicherung das benötigte Gutachten. Teilkasko und Vollkasko sind Vertragsrecht. D.h. die Versicherung ist weisungsgebend. Es gilt was in dem Vertrag steht. Somit hat die Versicherung das Recht den Sachverständigen zu benennen, was sie in der Regel auch tut. In Ausnahmefällen könne Sie als Versicherter und Geschädigter mit der Versicherung aushandeln den Sachverständigen selbst zu benennen. Hierbei sollten sie sich auf jeden Fall eine Kostenübernahme Bestätigung zukommen lassen.